Anhang 2 Typische Aufgaben und Fortbildung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit
Typische Aufgaben der Spezialistinnen und Spezialisten
der Arbeitssicherheit
Die nachstehende Tabelle enthält Hinweise, für welche Aufgaben Spezialistinnen
und Spezialisten der Arbeitssicherheit beigezogen werden können.
| 10 Punkte ASA-Systematik |
Typische Aufgaben der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit |
| 1. Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele |
Beratung der Geschäftsleitung sowie Erarbeitung |
| 2. Sicherheitsorganisation |
Beratung bei der Festlegung von Kompetenzen,
Zuständigkeiten und Verantwortungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Beratung bei der Festlegung von Kompetenzen, Zuständigkeiten und Verantwortungen bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
| Erarbeitung, Dokumentation und Aktualisierung von Sicherheitssystemen |
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| 3. Ausbildung, Instruktion und Information |
Aus- und Fortbildung der Linienverantwortlichen,
Sicherheitsbeauftragten und Mitarbeitenden bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
| Beratung für die Ausbildung von Mitarbeitenden, die zur sicheren Ausführung ihrer Arbeit besondere Kenntnisse benötigen (z.B. Arbeiten mit besonderen Gefährdungen) |
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| 4. Sicherheitsregeln |
Zusammenstellung von Sicherheitsregeln für
den sicherheitsgerechten Umgang mit Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und Arbeitsverfahren |
| 5. Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung |
Systematische Ermittlung von Gefährdungen
und Belastungen vor Ort |
| Erarbeitung von Risikobeurteilungen in Zusammenarbeit mit anderen Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit |
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| Analyse der Unfälle, Beinahe-Unfälle und Sachschäden auf ihre Ursachen |
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| 6. Massnahmenplanung und Massnahmenrealisierung |
Erarbeitung von Massnahmen aus den
Erkenntnissen der Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung |
| Erarbeitung von Vorschlägen zum Ersatz von gesundheitsgefährdenden Stoffen und Arbeitsverfahren |
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| Erarbeitung von Massnahmen, um die Wiederholung von Ereignissen wie Unfällen, Beinahe- Unfällen und Sachschäden dauerhaft zu verhindern |
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| 7. Notfallorganisation |
Aufbau und Unterhalt der Notfallorganisa
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| 8. Mitwirkung |
Beratung zur Wahrnehmung der Mitwirkung
im Betrieb |
| 9. Gesundheitsschutz |
Untersuchung von Arbeitsplatzsituationen
im Hinblick auf den Gesundheitsschutz und die Prävention von Berufskrankheiten |
| Beratung zur Umsetzung der Sonderschutzbestimmungen (Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, usw.) |
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| Messtechnische Überwachung gesundheits- gefährdender Einwirkungen |
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| Arbeitsmedizinische Vorsorge und Überwachung (z.B. Biomonitoring, Arbeiten mit Mikroorganismen, Arbeiten im Überdruck, Strahlung), Eignungs- und Kontrolluntersuchungen (z.B. Jugendarbeitsschutz, Nacht oder Schichtarbeit) |
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| Ermittlung und Beurteilung arbeitsbedingter psychosozialer Belastungen |
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| 10. Audit und Kontrolle |
Durchführung von Audits des ASA-Sicherheitssystems
in den Betrieben |
| Überprüfung des betrieblichen Sicherheitssystems in angemessenen Zeitintervallen bezüglich Aktualität und Vollständigkeit |
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| Erarbeitung von Vorschlägen für die kontinuierliche Verbesserung des ASA-Sicherheitssystems |
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| Verfassen von periodischen Berichten über das Unfallgeschehen im Betrieb und Erstellung von Statistiken |