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Dernière modification: 12.07.2023
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Überprüfung der Eignung

Art. 11d Abs. 4 VUV

Ein bedarfsorientierter Vollzug wie er mit den ASA-Bestimmungen angestrebt wird, bringt mit sich, dass die Qualifikation der Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit(ASA) erst dann formell überprüft wird, wenn Mängel in der Risikobeurteilung und/oder im betrieblichen Sicherheitskonzept festgestellt werden. Das Durchführungsorgan beurteilt auch auf Wunsch hin die Eignung der ASA.

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