back to home Commission fédérale de coordination
pour la sécurité au travail CFST
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Unterbrechung von Verkehrswegen durch betriebliche Einrichtungen

Art. 19 VUV

Werden Verkehrswege durch betriebliche Einrichtungen unterbrochen, beispielsweise durch Stetigförderanlagen, so sind sicher begehbare Übergänge anzubringen.

Ergänzung: Übergänge bei Unterbrechung von Verkehrswegen
Retourner au début