back to home Commission fédérale de coordination
pour la sécurité au travail CFST
back to home
DE FR IT
Dernière modification: 12.07.2023
DE FR IT

Schutzraum unter Bahnrampen

Art. 22 VUV

Wo Eisenbahnwagen von Laderampen aus be- und entladen werden, halten sich unter Umständen im Gleisfeld vor einer Rampe ausser dem erfahrenen Rangierpersonal weitere Personen auf. Diese müssen sich vor bewegten Triebfahrzeugen und Eisenbahnwagen in Sicherheit bringen können. Deshalb muss bei Laderampen von mehr als 10 m Länge und mehr als 0,8 m Höhe über Schienenoberkante ein Schutzraum vorhanden sein.

319.8d-Schutzraum
Retourner au début