back to home Commission fédérale de coordination
pour la sécurité au travail CFST
back to home
DE FR IT
Dernière modification: 12.07.2023
DE FR IT

Temporäre Gleisanlagen

Art. 23 VUV

Besonders im Baugewerbe können wegen der stets ändernden Gegebenheiten und wegen dem provisorischen Charakter der Einrichtungen die vorgenannten Bestimmungen nicht restlos eingehalten werden. In solchen Fällen sind den Verhältnissen angepasste Massnahmen zu treffen, die eine gleichwertige bzw. genügende Sicherheit gewährleisten.

Retourner au début