Anhang 3 Subsidiärmodell
Das Subsidiärmodell beinhaltet die in der Regel zu verfügenden Einsatzzeiten
für Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss der nachstehenden
Tabelle. Die Zeit einer allfälligen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
nach VUV Art. 71 ff ist dabei nicht inbegriffen.
Bei besonderen Tätigkeiten obliegt es dem zuständigen Durchführungsorgan,
die Einsatzzeiten für den Beizug von Spezialistinnen und Spezialisten der
Arbeitssicherheit zu erhöhen.
| Einsatzzeiten Richtwerte für den Einsatz von Arbeitsärzten, Arbeitshygienikern, Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachleuten in Stunden pro Jahr und Mitarbeitenden |
|
| Nettoprämiensatz der Berufsunfallversicherung (in % der Lohnsumme) |
Einsatzzeiten (Stunden pro Mitarbeitenden und Jahr) |
| 0.0 – 0.5 % | 2.25 |
| 0.5 – 1.0 % | 2.50 |
| 1.0 – 1.5 % | 3.50 |
| 1.5 – 2.0 % | 4.50 |
| 2.0 – 3.0 % | 5.50 |
| 3.0 – 4.0 % | 7.00 |
| 4.0 – 5.0 % | 9.00 |
| > 5.0 % | 11.00 |