Abgase und Abluft
Art. 32c Abs. 3 VUV
Abgase und Abluft von Flüssiggasanlagen sind gefahrlos abzuführen.
Die Lüftungsanforderungen beim Einsatz von Gasgeräten sind in den Ziffern 10.2 und 10.3 der EKAS Richtlinie 6517 "Flüssiggas" (siehe Ergänzung) aufgeführt.