back to home Commission fédérale de coordination
pour la sécurité au travail CFST
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Schutzziele "Behälter" und "Leitungen"

Art. 31 VUV

Arbeiten wie Füllen, Entleeren und Unterhalten (Instandhalten) müssen gefahrlos ausgeführt werden können.
Gefahrbringende Verwechslungen müssen durch eindeutiges Kennzeichnen und übersichtliches Anordnen verhindert sein.
Begehbare Kanäle müssen so gestaltet sein, dass sie gefahrlos begangen werden können.

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