Pflichten der Arbeitnehmer beim Gesundheitsschutz nach ArG
Art. 6 ArG
Ähnlich wie Art. 82 Abs. 3 UVG die Pflichten der Arbeitsnehmenden bei der Berufsunfall- und Berufskrankheitenverhütung regelt Art. 6 Abs. 3 Satz 2 ArG deren Pflichten im Bereich des
Die Arbeitnehmenden haben den Arbeitgeber bei der Durchführung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz zu unterstützen.