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Dernière modification: 12.07.2023
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Andere Sicherheitsmassnahmen, Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre, Lüftung Untertagarbeiten

Art. 33 VUV

Lassen sich aus besonderen Gründen die Unfall- und Gesundheitsgefahren durch Lüftungsmassnahmen nicht oder nicht vollständig beseitigen, sind zusätzlich weitere Vorkehren zu treffen, wie

  • Einsatz von Überwachungs- und Alarmsystemen
  • Bereitstellen bzw. Tragen von Atemschutzgeräten
  • Reduktion der Expositionszeit.

Bei Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre: Suva-Internetseite "Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre" (siehe Ergänzung)

Bei Untertagarbeiten sind die entsprechenden Regeln bezüglich der künstlichen Lüftung einzuhalten (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Lüftung bei Untertagarbeiten
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