Andere Sicherheitsmassnahmen, Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre, Lüftung Untertagarbeiten
Art. 33 VUV
Lassen sich aus besonderen Gründen die Unfall- und Gesundheitsgefahren durch Lüftungsmassnahmen nicht oder nicht vollständig beseitigen, sind zusätzlich weitere Vorkehren zu treffen, wie
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Einsatz von Überwachungs- und Alarmsystemen
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Bereitstellen bzw. Tragen von Atemschutzgeräten
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Reduktion der Expositionszeit.
Bei Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre: Suva-Internetseite "Arbeiten in sauerstoffreduzierter Atmosphäre" (siehe Ergänzung)
Bei Untertagarbeiten sind die entsprechenden Regeln bezüglich der künstlichen Lüftung einzuhalten (siehe Ergänzung).