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Natürliche Lüftung

Art. 33 VUV

Die natürliche Lüftung ergibt unzuverlässige und stark schwankende Luftwechselzahlen. Sie kommt daher als Massnahme nur in wenigen Fällen in Betracht, zum Beispiel

  • beim Lagern leichtbrennbarer Lösemittel in Überflur gelegenen Räumen, die unmittelbar ins Freie führende, gegenüberliegende und unverschliessbare Öffnungen aufweisen (20cm2/m2 Grundfläche).
  • in grossen Fabrikationshallen, mit einem Volumen über 4000 m3, wenn die arbeitshygienischen Grenzwerte eingehalten werden.

Die Anordnung der Lüftungsöffnungen muss den physikalischen Gegebenheiten (wie der Dichte des Schadstoff-Luft-Gemisches, der Thermik) Rechnung tragen.

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