Anforderungen an die Beleuchtung
Art. 35 VUV
Die natürliche oder künstliche Beleuchtung muss je nach vorgesehenem Verwendungszweck des Raumes und der Art der Arbeit angepasst, respektive anpassbar sein.
Die gute Beleuchtung hängt von mehreren Einflussfaktoren ab:
- Beleuchtungsstärke (mehr dazu) beschreibt die Lichtintensität im Raum, gemessen in Lux (lx). Sie ist der Tätigkeit entsprechend und den Sehanforderungen anzupassen.
- Blendung (mehr dazu) kann als Direktblendung (Beispiel: Scheinwerfer), Reflexblendung oder als Kontrastblendung (schwarzes Werkstück auf weisser Arbeitsplatte) auftreten. Alle Arten von Blendung sind störend, ermüdend und können die Sicherheit beeinträchtigen. Sie sind zu vermeiden (siehe Ergänzung).
- Direkter und indirekter Lichtanteil einer Leuchte bestimmen über die Verteilung des Lichtes im Raum (gleichmässige Ausleuchtung) und über Schattenbildung. Diese ist wichtig für gutes Kontrastsehen von dreidimensionalen Objekten oder Strukturen (Beispiel: Kontrollaufgaben, Erkennen von Gesichtern). Der Schattenwurf kann aber auch dunkle, nicht erkennbare und somit gefährliche Stellen verursachen.
- Die Lichtfarbe (mehr dazu) beeinflusst die Farbwiedergabe von Objekten (siehe Ergänzung)
- Flimmern oder Flackern sind sehr störend, ermüdend und reduzieren die Konzentrationsfähigkeit. Sie können sogar zu irreführenden Wahrnehmungen führen (Beispiel: eine rotierende Fräse scheint still zu stehen = Stroboskopeffekt). Solche stroboskopische Effekte sind zu verhindern. Das Flimmern von älteren Leuchtstofflampen kann durch ein elektronische Vorschaltgerät (EVG) behoben werden (siehe Ergänzung).
- Starke Änderungen der Lichtverhältnisse (Beispiel: Einfahrt von hellem Tageslicht in eine dunkle Halle) können die Adaptionsfähigkeit überfordern und zu temporären Sehschwierigkeiten führen. Sie können somit die Sicherheit beeinträchtigen. Die Übergänge von hell zu dunkel sind im künstlichen Licht geradezu abzustufen (siehe Ergänzung).