Ausführen der Arbeit in sicherer Weise
Art. 11 Abs. 1 VUV
Um die ihm übertragene Arbeit sicher ausführen zu können, muss der
- die Weisungen des
Arbeitgebers in Bezug aufArbeitssicherheit befolgen - allgemein anerkannte und bekannte Sicherheitsregeln auch von sich aus berücksichtigen
Schutzeinrichtungen sowie diepersönliche Schutzausrüstung benützen und in einwandfrei gebrauchsfähigem Zustand halten.