back to home Commission fédérale de coordination
pour la sécurité au travail CFST
back to home
DE FR IT
Dernière modification: 12.07.2023
DE FR IT

Persönliche Arbeitsbereitschaft

Art. 11 Abs. 3 VUV

Der Arbeitnehmer darf sich oder andere Arbeitnehmer nicht einer durch seinen persönlichen Zustand verursachten Gefahr aussetzen. Das gilt sowohl für den Genuss von Alkohol und andern berauschenden Mitteln als auch für die ihm bekannten gesundheitlichen Störungen, welche eine Gefahr ergeben könnten (siehe Ergänzung).

Ergänzung: Alkohol, Suchtmittel, Drogen, Medikamente
Retourner au début