Begriff "Lagerung"
Art. 41 VUV
Lagerung im hier gemeinten Sinne ist das Bereitstellen von Gütern jeglicher Art für einen späteren Transportvorgang, oder auch für einen Produktionsprozess.
Art. 41 VUV
Lagerung im hier gemeinten Sinne ist das Bereitstellen von Gütern jeglicher Art für einen späteren Transportvorgang, oder auch für einen Produktionsprozess.