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Vorbereiten und Kennzeichnen des Transportgutes

Art. 41 VUV

Zur Transport-Vorbereitung aller Arten von Gütern gehören:

  • Gefahrenstoffkennzeichnung mit entsprechenden Schutzmassnahmen
  • Lastaufnahmepunkte bestimmen und gut sichtbar bezeichnen
  • Gewichtsangabe
  • abweichende Lage des Schwerpunktes gut sichtbar bezeichnen; Lasten mit einem instabilen Schwerpunkt (z.B. Flüssigkeiten) sind speziell zu kennzeichnen
  • Entsprechende Arbeitsmittel für den Transport bestimmen. (Transporte von Hand sind auf ein Minimum zu beschränken) (mehr dazu)
  • Instruktion und Information der am Transport Beteiligten, inklusive Lastentransport von Hand (siehe mehr dazu)
  • Nur einwandfreie Hilfsmittel für den Transport (mehr dazu) verwenden
  • Transportmittel nur bestimmungsgemäss verwenden
  • Schüttgüter in geeigneten Gebinden bereitstellen

Bei Flüssigkeiten zusätzlich:

  • Schwappsicherung
  • Auslaufsicherung

Bei Gasen zusätzlich:

  • Angaben zum Druck
  • Ausströmsicherung

Anforderungen an die Gebinde wie Fässer, Rahmenpaletten oder Big Bag):

  • Die Gebinde müssen gefahrlos gehoben, gestapelt und transportiert werden können. Zu diesem Zweck sind Greifstellen, Traggriffe bzw. Anhänge- oder Untergreifmöglichkeiten vorzusehen.
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