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Auszahlung des Übergangstaggeldes in der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Art. 85 VUV

Jeder Versicherer richtet das Übergangstaggeld für seine Versicherten aus. Es wird monatlich im nachhinein ausbezahlt. An sich steht es dem Versicherten zu. Soweit jedoch der Arbeitgeber Lohn zahlt, ist das Taggeld ihm zu überweisen (mehr dazu).

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