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5.3 Überprüfen von Arbeitsmitteln mit wechselndem Einsatzort (EKAS-RL 6512 Arbeitsmittel)

Art. 32a VUV Verwendung von Arbeitsmitteln

3 Arbeitsmittel, die an verschiedenen Orten zum Einsatz gelangen, sind nach jeder Montage darauf hin zu überprüfen, ob sie korrekt montiert sind, einwandfrei funktionieren und bestimmungsgemäss verwendet werden können. Die Überprüfung ist zu dokumentieren.


Zu den Arbeitsmitteln mit wechselndem Einsatzort, die nach erfolgter Montage zu überprüfen sind, gehören beispielsweise Baugerüste, Rollgerüste, Baustellenaufzüge zum Befördern von Personen und Gütern sowie Dachdeckeraufzüge.

Die für die Überprüfung erforderlichen Angaben sind den zum Arbeitsmittel gehörenden Anleitungen des Herstellers zu entnehmen.

Die Überprüfung ist beispielsweise durch einen Eintrag im Betriebsjournal zu dokumentieren.

Nicht in diesem Sinne zu überprüfen sind Arbeitsmittel, die am neuen Einsatzort nicht montiert werden müssen, beispielsweise Erdbewegungsmaschinen und Flurförderzeuge.

Für die Kontrolle von Turmdrehkranen und Fahrzeugkranen gelten die besonderen Bestimmungen der Kranverordnung vom 27. September 1999 (SR 832.312.15) und der EKAS- Richtlinie 6511.

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