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Anhang 4 Begriffe und Erläuterungen (EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)

Systemorientierte Prävention
Systemorientierte Prävention geht über die Behebung eines einmal erkannten Mangels (z.B. fehlendes Geländer) hinaus und hat zum Ziel, die Wiederholung oder Entstehung eines ähnlichen Mangels im gesamten Betrieb nachhaltig zu verhindern. Es handelt sich daher in der Regel um eine Kombination von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Massnahmen (z.B. Beschaffung von Arbeitsmitteln, regelmässige Arbeitsplatzkontrolle, Instruktion und Einbezug der Mitarbeitenden usw.) auf der Basis einer Ursachenanalyse. Systemorientierte Massnahmen sind Voraussetzung für die stetige Entwicklung der unternehmensbezogenen Sicherheitskultur.

 

Besondere Gefährdungen
Gefährdungen, deren sichere Erkennung und Beurteilung spezielle Kenntnisse voraussetzen oder spezielle Untersuchungsmittel erfordern.
Die besonderen Gefährdungen sind in Anhang 1 aufgeführt.


Erforderliches Fachwissen
Ein Betrieb verfügt über das erforderliche Fachwissen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, insbesondere wenn er:

– Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) selbst beschäftigt bzw. beauftragt

und / oder

– sich einer von der EKAS genehmigten überbetrieblichen Lösung anschliesst und diese umsetzt

und / oder

– von ASA entwickelte Unterlagen, beispielsweise Checklisten, umsetzt.

 

Anerkannte Regeln der Technik
Als «anerkannte Regeln der Technik» gelten dokumentierte, allgemein akzeptierte, in der Praxis erprobte und bewährte Bestimmungen bezüglich Technik, Organisation und Verhalten, die auf einer risikoorientierten Betrachtungsweise basieren.
Solche Regeln sind z. B. Richtlinien, Normen, Merkblätter, Checklisten, Sicherheitsdatenblätter oder Bedienungsanleitungen.

 

Gefährdungsermittlung
Erhebung und Einschätzung der Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit von Personen am Arbeitsplatz.

Die Gefährdungsermittlung kann u. a. mit Hilfsmitteln wie Unterlagen der überbetrieblichen Lösungen, Publikationen, Checklisten usw. durchgeführt werden. Sie bildet die Grundlage für alle zu treffenden Massnahmen.

Die Gefährdungsermittlung wird aufgrund von Branchenkenntnissen und Grundwissen in Arbeitssicherheit vom Betrieb erstellt. Das erforderliche Grundwissen kann u. a. in der Berufsbildung, in Branchenkursen, Suva-Kursen, EKAS-Lehrgängen oder Kursen von Institutionen der Erwachsenenbildung erworben werden.

 

Risikobeurteilung
Vorgehen nach einer anerkannten Methode zur Beurteilung der Risiken für Personen am Arbeitsplatz. Als anerkannte Methoden gelten solche, die wissenschaftlich anerkannt sind oder sich in der Praxis bewährt haben (Stand der Technik).

Eine Risikobeurteilung soll mindestens in folgenden Fällen durchgeführt werden:

– bei neu verwendeten Arbeitsstoffen und -techniken
– bei besonderen Gefährdungen, für die keine oder nur teilweise anerkannte Regeln der Technik vorliegen.

Die Risikobeurteilung gibt Aufschluss über die zu erwartenden Personenschäden und deren Eintretenswahrscheinlichkeit an Arbeitsplätzen von einzelnen Arbeitnehmenden (individuelles Risiko) und an Arbeitsplätzen von Gruppen (kollektives Risiko).

Mit Hilfe der Risikobeurteilung werden namentlich Risiken neu verwendeter Arbeitsstoffe und -techniken beurteilt.

Nachweis
Der Nachweis der getroffenen Massnahmen gemäss Punkt 3.1 wird erbracht
durch z. B.
– die Umsetzung von Individual-, Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösungen
– das Vorhandensein technischer Massnahmen, persönlicher Schutzausrüstungen sowie notwendiger Sicherheitsschilder (Warn-, Not- und Sicherheitszeichen)
– Bescheinigungen (z. B. Zeugnisse, Kursatteste) über die Berufs-, Aus- und Weiterbildungen.

Ein Nachweis mit einfachen Mitteln gemäss Punkt 3.2 soll glaubhaft darstellen, dass konkrete Massnahmen getroffen worden sind (z. B. anhand ausgefüllter Checklisten, von Belegen für getroffene Massnahmen, Protokollen, Schulungsunterlagen, mündlichen Auskünften usw.).

 

Branchenlösung
Eine Branchenlösung stellt den Unternehmen ein branchenspezifisches Sicherheitssystem (Handbuch) und Checklisten zur Verfügung, stellt den Zugang zu Spezialisten der Arbeitssicherheit sicher und bietet Schulungen und andere Dienstleistungen an.

 

Betriebsgruppenlösung
Betriebsgruppenlösungen sind vor allem für Grossunternehmen mit Zweigstellen an verschiedenen Standorten geeignet oder für Unternehmen, die gemeinsam eine lokale Stelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz betreiben wollen.

 

Modelllösung
Hier übernimmt das Unternehmen von einer Beraterfirma ein Sicherheits- oder Qualitätssicherungssystem, in dem die Arbeitssicherheit- und Gesundheitsaspekte integriert sind.

 

Individuelle Lösungen
Die Betriebe können auch ein individuelles Sicherheitssystem entwickeln, das sich an den betriebsspezifischen Bedürfnissen orientiert. Dies setzt voraus, dass der Betrieb externe Spezialisten der Arbeitssicherheit beizieht oder sich selbst das nötige Arbeitssicherheitswissen aneignet.

 

Anzahl Mitarbeitende
Arithmetisches Mittel der Zahl der Mitarbeitenden per 30. September der beiden letzten Jahre. Dabei werden die Mitarbeitenden (inkl. Temporärmitarbeitenden) entsprechend ihrem Beschäftigungsgrad berücksichtigt.

 

Definition der Betriebsgrössen *

Betriebsdefinition

Anzahl Mitarbeitende

Grossbetrieb ≤250
Mittlerer Betrieb 50 – 249
Kleinbetrieb 10 – 49
Kleinstbetrieb 1 – 9
KMU 1 – 249

* Quelle: Bundesamt für Statistik, Betriebszählung 2005

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