Vermeidung von unerwartetem Anlauf
Art. 30 Abs. 4 VUV
Die Sicherheitsabschalteinrichtung wird benötigt, um im
Als Sicherheitsabschalteinrichtung kommen unter anderem in Frage: Schalter, auf Schütze wirkende Hilfsschalter, Steckvorrichtungen, Ventile, Schieber, Abschalteinrichtungen für Druckerzeuger, Kupplungen, Getriebe, Riemensteller.
An der Sicherheitsabschalteinrichtung muss eindeutig erkennbar sein, dass die Abschaltung zuverlässig erfolgt ist.
Sicherheitsabschalteinrichtungen müssen im Bereich des Arbeitsmittels unmittelbar dort angebracht sein, wo Eingriffe im Sonderbetrieb nötig sind. Sie müssen mühelos erreicht werden können.
Bei ausgedehnten Arbeitsmitteln (z.B. verkettete Anlagen) sind allenfalls mehrere Sicherheitsabschalteinrichtungen nötig. Das gilt besonders bei Arbeitsmitteln, die über mehrere Stockwerke oder durch mehrere Räume reichen.
Bei Arbeitsmitteln mit mehreren Funktionseinheiten sind für jede Funktionseinheit unabhängige Sicherheitsabschalteinrichtungen anzubringen.
Die Sicherheitsabschalteinrichtung muss gut erkennbar als solche gekennzeichnet sein. Sie muss in der Ausschaltstellung mit Vorhängeschlössern abschliessbar sein, wenn bei ausgedehnten oder unübersichtlichen Arbeitsmitteln ihr versehentliches oder missbräuchliches Betätigen nicht ausgeschlossen werden kann.
Erläuterungen zum Thema (siehe Ergänzung).