Überprüfen von montierbaren Arbeitsmitteln mit wechselndem Einsatzort
Art. 32a Abs. 3 VUV
EKAS-Richtlinie 6512 "Arbeitsmittel" Ziff. 5.3
Der
Die Dokumentation der Überprüfung muss nachvollziehbar sein d.h. Wer hat wann das Arbeitsmittel auf die ordnungsgemässe Montage und sichere Funktion überprüft. Zur Überprüfung und Dokumentation können auch Checklisten (siehe Ergänzung) verwendet werden.
Beispiele montierbarer Arbeitsmittel mit wechselndem Einsatzort:
- Rollgerüste
- Baugerüste
- Baustellenaufzüge zum Befördern von Personen und Gütern
- Dachdeckeraufzüge
Für die Kontrolle von Turmdrehkranen und Fahrzeugkranen gelten die besonderen Bestimmungen der Kranverordnung (siehe Ergänzung)
Für die Kontrolle von Gerüsten gelten die besonderen Bestimmungen der Bauarbeitenverordnung (siehe Ergänzung)