Wesen und Zweck der Prämienerhöhung
Art. 66 VUV
Die Prämienerhöhung ist ein verwaltungsrechtliches Mittel. Durch sie soll das Befolgen der Vorschriften über die Arbeitssicherheit auf indirektem Weg, nämlich durch den Druck der finanziellen Mehrbelastung des Arbeitgebers, erwirkt werden.
Die Prämienerhöhung ist somit eine Zwangsmassnahme.