Ausnahmen
Art. 87 Abs. 1 UVG
Die Arbeitgeber einiger Betriebskategorien müssen keinen oder nur einen reduzierten Prämienzuschlag entrichten. Das hat seinen Grund darin, dass die
Art. 87 Abs. 1 UVG
Die Arbeitgeber einiger Betriebskategorien müssen keinen oder nur einen reduzierten Prämienzuschlag entrichten. Das hat seinen Grund darin, dass die