Insbesondere muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen nicht wirkungslos gemacht oder in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden. Er hat auch dafür zu sorgen, dass Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen stets so wirksam sind, wie das die jeweils auszuführende Arbeit erfordert (siehe Ergänzung).
Complément: Préserver l'efficacité des mesures et des dispositifs de protection