Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer
Art. 7 VUV
Die Delegation bestimmter Aufgaben vom
Der Arbeitgeber hat den beauftragten Arbeitnehmer sorgfältig auszuwählen, zweckmässig auszubilden und periodisch weiterzubilden. Erfolgt die Aus- und Weiterbildung ausserhalb des Betriebes und ausserhalb der eigentlichen Arbeitszeit, so hat der Arbeitgeber die aufgewendete Zeit zu vergüten.