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Vergütungsordnung der EKAS

Art. 54 VUV

Die EKAS hat eine Vergütungsordnung erlassen. Diese wurde vom Departement des Innern genehmigt (siehe Ergänzung).

Die Vergütungsordnung enthält nicht nur Bestimmungen über die Entschädigung der Durchführungsorgane für ihre Aufwendungen auf dem Gebiete der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Sie regelt auch die Budgetierung, die Überweisung der Prämienzuschläge und die Revision bei Durchführungsorganen und Versicherern etwas ausführlicher als die VUV (mehr dazu).

Die Durchführungsorgane des Arbeitsgesetzes rechnen mit dem Sekretariat der EKAS vierteljährlich über ihre Aufwendungen ab.

Ergänzung: Vergütungsordnung
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