back to home Commission fédérale de coordination
pour la sécurité au travail CFST
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Gefährdung des Arbeitsausführenden durch hinzutretende Dritte

Art. 39 VUV

Eine solche Gefährdung kann sich ergeben, wenn Arbeiten unter besonderen Umständen ausgeführt werden müssen. Das ist beispielsweise der Fall,

  • wenn Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Gebäuden und anderen Konstruktionen sowie an Arbeitsmitteln von Verkehrswegen aus vorgenommen werden müssen,
  • wenn Arbeiten auszuführen sind, die ganz besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Retourner au début