back to home Commission fédérale de coordination
pour la sécurité au travail CFST
back to home
DE FR IT
Dernière modification: 12.07.2023
DE FR IT

Im Arbeitsprozess entstehende gesundheitsgefährdende Stoffe

Art. 44 VUV

Treten gesundheitsgefährdende Stoffe im Verlaufe von Arbeitsprozessen auf - z.B. als Zwischenprodukte -, so sind die Arbeitsabläufe oder Reaktionsschritte nach Möglichkeit derart umzugestalten, dass diese Stoffe eliminiert oder durch weniger bedenkliche ersetzt werden. Erweist sich dieses Vorgehen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen als unmöglich oder nicht mit vertretbarem Aufwand realisierbar, so sind auch hier alle notwendigen Massnahmen des Kollektiv- und des persönlichen Schutzes zu treffen.

Retourner au début