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Dernière modification: 12.07.2023
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Schutz gegen Absturz

Art. 5 und 38 VUV

1729-086

A. Wann sind Schutzausrüstungen gegen Absturz zu benutzen?


Schutzausrüstungen gegen Absturz sind zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn mit dem Abstürzen von Personen zu rechnen ist. Sie dienen dazu, abstürzende Personen aufzufangen.

 Priorisierung der Systeme:  
1. Rückhaltesystem » verhindert Zugang zur Absturzkante 
2. Arbeitsplatzpositionierung » verhindert freien Fall
3. Auffangsystem » verhindert den Aufprall am Boden

B. Welche Schutzausrüstungen gegen Absturz gibt es, wie wirken sie?

337.12+Stahlbauer+im+Fachwerk_thumb
Stahlbauer im Fachwerk

 1. Anschlagpunkt           
 2. Falldämpfer
 3. Verbindungsmittel, Halteseil
 4. Karabinerhaken
 5. Auffanggurt
 6. Helm mit Kinnband

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Freileitungsmonteur

 1. Auffanggurt
 2. Karabinerhaken
 3. Seil
 4. Längen-Einstellvorrichtung "Seilkürzer" oder mitlaufendes Auffanggerät

Anschlagpunkte/-einrichtungen nehmen die Kräfte auf, die beim Auffangen abstürzender Personen auftreten.  

Falldämpfer sind Teile der Schutzausrüstung gegen Absturz, die die bei Abstürzen auftretende Fangstosskraft verringern, die auf die gesamte Sicherungskette wirkt. In der Regel kommen Banddämpfer zum Einsatz, die bei einer entsprechenden Kraft aufreissen und durch dieses Aufreissen der Nähte den Sturz dämpfen. Die Fangstosskraft wird auf einen medizinisch verträglichen Wert von max. 6 kN reduziert. Damit wird die gesamte Sicherungskette, insbesondere der Körper des abstürzenden Versicherten, schonender belastet.

Höhensicherungsgeräte fangen Personen mit angelegtem Auffanggurt bei einem Absturz selbsttätig bremsend auf. Hierbei ist die Fallstrecke begrenzt und die auf den Körper wirkende Fangstosskraft wird gemindert. Die Geräte gestatten ein freies Bewegen innerhalb des Auszugsbereiches des Seiles/Bandes. Vorteil: für die gesicherte Person ist ein grosser Bewegungsspielraum gegeben, ohne dass am eigentlichen Gerät hantiert werden muss.

Bei Seilen wird zwischen spiralgeflochtenen und Kernmantelseilen unterschieden. Kernmantelseile bestehen aus einer schützenden Hülle und einem tragenden Kern. Sie haben gegenüber den spiralgeflochtenen Seilen den Vorteil, dass schädigende Einwirkungen (Schmutz oder UV-Strahlung) nicht an den tragenden Kern gelangen.
Mitlaufende Auffanggeräte ("Seilkürzer") ermöglichen es, Verbindungsmittel (Seile) bei jeder beliebigen Position der zu sichernden Person zur Anschlageinrichtung straff zu halten. Sie sind am Verbindungsmittel mitlaufend ausgeführt.

Auffanggurte bestehen aus Gurtbändern, die den Körper umfassen. Sie fangen bei bestimmungsgemässer Benutzung abstürzende Personen auf, übertragen die auftretenden Kräfte auf geeignete Körperteile und halten den Körper in aufrechter Hängelage. Als Auffanggurt ist nur eine Kombination aus Brust- und Sitzteil zulässig.

Haltegurt+mit+Nummern+1-7

1. Auffangöse Rücken (dorsal) 
2. Auffangöse Brust (sternal) 
3. Steigschutzöse Bauch (ventral) 
4. Halteöse für Positionierungssystem (lateral) 
5. Schultergurt
6. Rückenstütze für Haltefunktion
7. Beingurt


Wichtig: 
An die Steigschutzöse und an Halteösen dürfen keine Auffangsysteme (z.B. Höhensicherungsgerät, Seil mit Falldämpfer etc.) befestigt werden. Beim Sturz drohen Schäden am Bewegungsapparat!! 

Steigschutzeinrichtungen sind Teile der Schutzausrüstung gegen Absturz, die vorwiegend an Steigleitern oder Steigeisengängen angebracht sind. Sie bestehen aus freibeweglichen Fangeinrichtungen an Führungen (z. B. Schienen, Seile) und sichern Personen gegen Absturz, die mit einem Auffanggurt und einer Zwischenverbindung an der Fangeinrichtung angeschlagen sind. 

Steigleiter+mit+F%c3%bchrung+mit+Nummer
Steigleiter mit fester Führung

1. Sicherungsseil        

 2. Falldämpfer-Auffanggurt

 3. mittlaufendes Auffanggerät 

Feste+F%c3%bchrung+Detail
Läufer eines Steigschutzsystem


C. Was ist bei der Benutzung von Geräten zum Schutz gegen Absturz besonders zu beachten?

Eine Kette ist so stark wie ihr schwächstes Glied! Deshalb ist jedes einzelne Glied mit gleicher Aufmerksamkeit zu betrachten.
Anschlagpunkte müssen die Kräfte aufnehmen können, die beim Auffangen abstürzender Personen auftreten. Keine Anschlagpunkte sind daher: Installationsrohre, Möbelstücke, Fensterrahmen, Heizkörper und Rohrleitungen. Faustregel: Sichern Sie sich nur dort, wo sie auch Ihr Auto aufhängen würden!

 

Verbindungsmittel sind so anzuschlagen, dass sie sich nicht unbeabsichtigt von Anschlageinrichtungen lösen können. Verbindungsmittel mit Falldämpfern müssen so angeschlagen werden, dass die Funktion der Falldämpfer nicht beeinträchtigt wird.

Aufgerissene Band-Falldämpfer sind der Benutzung zu entziehen!

Liegt der Anschlagpunkt bei der Verwendung von Höhensicherungsgeräten nicht oberhalb der zu sichernden Person, dürfen nur solche Höhensicherungsgeräte verwendet werden, für die der Hersteller die Funktionsfähigkeit auch bei horizontalem Auszug gewährleistet!

Dazu kommt, dass beim horizontalen Einsatz ein Seilkontakt mit einer Bauteilkante wahrscheinlich ist. Das Seil muss für diese Beanspruchung vom Hersteller zugelassen sein (sog. kantengeprüft).

Höhensicherungsgeräte dürfen nicht verwendet werden, wenn auf Schüttgütern oder ähnlichen Medien gearbeitet wird, die wegrutschen können oder in denen man versinken kann. Höhensicherungsgeräte wirken ähnlich wie der Sicherheitsgurt des PKW's. Sie blockieren nur bei ruckartigen Bewegungen, bei langsamer gleichmässiger Bewegung geben sie das Seil nach. Das Wegrutschen eines Schüttgutes ist eine solche gleichmässige Bewegung. In diesem Fall würde es nicht zum Blockieren des Höhensicherungsgerätes und damit zum Verschütten des Mitarbeiters kommen.

Bei Seilen werden Lebensdauer und Festigkeit verringert durch

  • Säuren (auch schwache Säuren), Laugen, Öle, Lösemittel
  • Funken
  • höhere Temperaturen (> + 60 °C)
  • tiefere Temperaturen (< – 10 °C)
  • Umlenken um mehr oder weniger scharfe Kanten (für diese Anwendungsfälle eignet sich Gurtband mit den entsprechenden Endverbindungen besser).

Die Benutzungsdauer der Seile ist von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig; die Angaben der Gebrauchsanleitung sind zu beachten. Seile sollten nicht länger als 4 bis 6 Jahre genutzt werden. Bei grösseren Beanspruchungen (Beeinträchtigungen durch Verschmutzungen und Chemikalien) sind die Seile in kürzeren Abständen auszutauschen.

Durch die Verwendung von Seilkürzern ist es möglich, die Absturzhöhe zu minimieren, eine Person an jedem beliebigen Punkt im Verlauf des Seiles anzuschlagen und eine gleitende (mitlaufende) Sicherung (z. B. beim Aufsteigen auf Masten und Leitern) zu realisieren. Seilkürzer sind in der Regel auf einen Seildurchmesser abgestimmt. Es ist daher immer zu prüfen, ob der vorhandene Seilkürzer für das entsprechende Seil verwendet werden kann!

Lösbare Verbindungen zwischen den einzelnen Gliedern der Sicherungskette dürfen nur mittels Karabinerhaken hergestellt werden. Knoten dürfen nur von entsprechend geschulten Fachleuten gemacht werden.
Karabinerhaken müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert werden (durch Federmechanismen, Verschraubungen oder spezielle Hakensicherungen). Eine ausreichende Festigkeit der Karabinerhaken ist nur gegeben, wenn sie in Längsrichtung belastet werden und die Karabinerfalle geschlossen ist. Aus grösseren Höhen (ab 2 bis 3 m) heruntergefallene Karabinerhaken sind auszusondern, da die Gefahr von Haarrissbildungen und damit von Festigkeitsminderungen besteht.

Als Auffanggurt ist nur eine Kombination aus Brust- und Sitzteil zulässig. Andere Gurtarten – wie Sitzgurte, Hüftgurte oder Brustgurte – sind als Auffangsicherung unzulässig!
Auffanggurte sind nach den Körpermassen auszuwählen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Beinschlaufen kein zu grosses Spiel haben. Es ist zu empfehlen, das Anlegen der Gurte einschliesslich eines Hängeversuches zu üben. Beim Hängeversuch ist darauf zu achten, dass dieser niemals allein ausgeführt wird und die Möglichkeit des sofortigen Abbruchs des Hängeversuches gegeben ist.

Je nach Einsatzbedingungen kann ein Auffanggurt ca. 6 bis 8 Jahre verwendet werden. Bei grösseren Beanspruchungen sollte der Gurt in kürzeren Zeiten ausgesondert werden. Zu schädigenden Faktoren siehe unter „Seile“.

Bei längerem freien Hängen im Auffanggurt kann es zu Schädigungen des Herz-Kreislauf-Systems und der inneren Organe kommen. Ist eine verletzte Person länger als 10-20min regungslos im Auffanggurt gehangen, muss in jedem Fall der Rettungsdienst kontaktiert werden. Dieser ist über die Gefahren des Hängetraumas / orthostatischer Schock zu sensibilisieren.

Bei Steigschutzeinrichtungen dürfen die Verbindungselemente zwischen der Gleitschiene und dem Auffanggurt nicht länger als 30 cm sein.
Beim Sturz in die Sicherungskette kommt es immer zu einer Verlängerung der theoretischen Sturzstrecke. Diese setzt sich zusammen aus:

  • der Seildehnung (die in Ausnahmefällen bis zu 20 % betragen kann)
  • der Verlängerung durch das Aufreissen des Band-Falldämpfers, die bis zu 1,75 m betragen kann.

Besonders bei Arbeiten in geringer Höhe ist diese Sturzstreckenverlängerung zu beachten! In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass sich der Anschlagpunkt oberhalb des Mitarbeiters befindet.
Da die beim Sturz auftretenden Kräfte schon bei geringen Sturzhöhen sehr hoch sein können, dürfen bei Sturzhöhen über 0,5 m Auffanggurte nur in Verbindung mit Falldämpfern benutzt werden! Grössere Sturzhöhen können durch die Verwendung von Höhensicherungsgeräten oder Seilkürzern vermieden werden.

PSA gegen Absturz sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen zu prüfen. Teile der persönlichen Schutzausrüstung, die hohen Beanspruchungen unterliegen (z. B. auf Baustellen), sind in kürzeren Zeitabständen zu prüfen.
Vor jedem Einsatz der PSA gegen Absturz ist diese durch den Benutzer einer visuellen Kontrolle auf offensichtliche Beschädigungen hin zu untersuchen.

Reparaturen an den einzelnen Gliedern der Sicherungskette dürfen nur vom Hersteller oder von sachkundigen Personen (mehr dazu) durchgeführt werden.

Der Lieferant von Geräten gegen Absturz ist vom Betrieb eingehend über die Einsatzbedingungen der Geräte zu informieren.

Regelwerke und weitere Informationen siehe Ergänzung.

Ergänzung: Regelwerke und Informationen zu Schutzausrüstungen zum Halten und Retten
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