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Handschutz / Armschutz / Hautschutz

Art. 5 und 38 VUV

1729-40-1

A. Wann ist Handschutz erforderlich?

Geeignete Handschutzmittel sind zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn Verletzungen der Hände durch:

  • mechanische
  • chemische
  • biologische
  • thermische und
  • elektrische Einflüsse sowie durch
  • Strahlen

auftreten können und wenn mit Hauterkrankungen an den Händen zu rechnen ist.

Gefährdungen und mögliche Verletzungsfolgen

Gefährdung

Beispiele

Mögliche Verletzungen

Mechanische

Gratige, spitze oder scharfkantige Werkstoffe, Werkstücke, Werkzeuge

Schnitt- und Stichverletzungen, Hautabschürfungen, Prellungen, Quetschungen, Brüche

Transportvorgänge
Kraftbetriebene Maschinen und Einrichtungen
Vibrationseinwirkung Knochen- und Gelenkschäden Durchblutungsstörungen
Chemische Umgang mit Säuren, Laugen, Fetten, Ölen, Lösemitteln, Harzen Verätzungen, Entfettung und sonstige Hautschädigungen, Hauterkrankungen, Aufnahme von Schadstoffen durch die Haut
Biologische Kontakt mit Mikroorganismen Infektionen
Thermische Heisse und kalte Werkstoffe, Werkstücke und Werkzeuge (z. B. nicht isolierte Anlageteile) Verbrennungen, Verbrühungen, Erfrierungen
Elektrische Berühren aktiver Teile bei elektrischen Betriebsmitteln (z. B. Elektrowerkzeuge) Verbrennungen, elektrischer "Schlag"
Strahlung Umgang mit radioaktiven Stoffen und Röntgengeräten Abhängig von der Einwirkung
Umgang mit Laserstrahlen

Ursache von Hauterkrankungen an den Händen können sein:

  • Kontakt mit reizenden, ätzenden und giftigen Stoffen, die häufig auch die Empfindlichkeit steigern
  • Kontakt mit Mikroorganismen (z. B. Pilzen, Viren, Bakterien)
  • Abnutzung und Erschöpfung der Widerstandskraft der Haut durch falsche Reinigung, keinen oder ungeeigneten Hautschutz, keine Hautpflege nach einer Belastung
  • Erweichung und Alterung der Haut.

B. Welche Handschutzmittel gibt es, wie wirken sie?

Zum Schutz der Hände stehen für jeden Einzelfall geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung. Zusätzlich sind jedoch zum Schutz vor Hauterkrankungen an den Händen der Tätigkeit angepasste Hautschutzmassnahmen durchzuführen.

Schutzhandschuhe:

Schutzhandschuhe können ausgeführt sein als

  • Fausthandschuhe
  • Dreifingerhandschuhe oder
  • Fünffingerhandschuhe

Sie sind mit oder ohne Stulpe für einen zusätzlichen Unterarmschutz erhältlich.

Fausthandschuhe eignen sich für schwere Arbeiten („Grobgriff“). Sie können im Notfall leicht abgestreift werden. Sie werden meistens aus schwerem Leder gefertigt. Fausthandschuhe eignen sich vor allem zum Schutz gegen mechanische Verletzungen (z. B. bei Transport-, Anschlag-, Rangier- und Reparaturarbeiten, beim Fassen und Halten rauhflächiger oder scharfkantiger grosser Teile).

Dreifingerhandschuhe eignen sich für Arbeiten, die den Gebrauch einzelner Finger in gewissem Umfang erfordern („Schlüsselgriff“). Dazu gehören z. B. Schweissen, Schleifen und Reparaturarbeiten.

Fünffingerhandschuhe eignen sich, wenn hohe Anforderungen an die Fertigkeit der Hände und an das Tastgefühl gestellt werden („Spitz- und Feingriff“). Aufgrund der Anforderungen eignen sich nur dünne Materialien zur Herstellung der Handschuhe. Fünffingerhandschuhe lassen sich im Notfall nur schwer abstreifen.

C. Hautschutzmassnahmen

Zu den Hautschutzmassnahmen gehören

  • Hautschutz
  • Hautreinigung
  • Hautpflege.

Geeignete Hautschutzpräparate sollen stets vor Arbeitsbeginn, auch nach Pausen, auf die sorgfältig gereinigte Haut aufgetragen und eingerieben werden, auch zwischen den Fingern und an den Nägeln. Hautschutzsalben gehören auf die gesunde Haut!

Schonende Hautreinigung nach der Arbeit ist genau so wichtig wie ein guter Hautschutz. Ungeeignet sind scharfe oder aggressive Reiniger und Lösemittel, sie reinigen zwar schnell, schädigen aber die Haut.

Durch geeignete Hautpflegemittel, die nach der Reinigung angewendet werden, wird der Haut Feuchtigkeit und Fett zugeführt und so der natürliche Hautschutz unterstützt.

Die für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege erforderlichen Mittel sind auf die Tätigkeit und die Belastungen abzustimmen und in einem Hautschutzplan festzulegen.

D. Was ist bei der Benutzung eines Hand- und Armschutzes besonders zu beachten?

Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Arbeiten an sich drehenden Maschinenteilen) kann die Benutzung von Schutzhandschuhen die Verletzungsgefahr erhöhen. Die Handschuhe können von den sich drehenden Teilen erfasst und mit den Händen eingezogen werden. Das Benutzen von Schutzhandschuhen ist nicht zulässig.

Ausnahme: Beim Umgang mit heissen Gummimischungen (Temperaturen über 55 °C) an Walzwerken dürfen Schutzhandschuhe benutzt werden. Geeignet sind entweder möglichst dünne und eng anliegende Handschuhe („zweite Haut“), die von den Walzen nicht erfasst werden oder weite Fausthandschuhe, aus denen die Hand bei einem evtl. Erfasst werden sofort herausgezogen werden kann. Ist mit Schlaufenbildung zu rechnen, dürfen nur weite Fausthandschuhe getragen werden.

Können nur die Finger erfasst werden, dürfen Schutzhandschuhe ohne Finger verwendet werden. So sind wenigstens Handinnenflächen und -rücken geschützt.

337.10-Schutzaermel

Schutzhandschuhe sind vor jeder Benutzung auf Beschädigungen (Risse, Löcher, ggf. defekte Schliesselemente) zu prüfen.

Ein Lufttest durch Aufblasen kann z. B. eine Undichtigkeit erkennen lassen. Ist die Schutzwirkung beeinträchtigt, und lassen sich die Schutzhandschuhe nicht wieder instand setzen, müssen sie ersetzt werden.

In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen müssen Schutzhandschuhe in regelmässigen Abständen auf Gebrauchstauglichkeit geprüft werden.

Mit Gefahrstoffen verunreinigte Schutzhandschuhe müssen vor der erneuten Benutzung gereinigt werden.

Schutzhandschuhe aus saugfähigem Material (z. B. Textilien und Leder) sind ungeeignet für den Umgang mit flüssigen Gefahrstoffen. Sie können diese Stoffe aufsaugen und so den Kontakt von Gefahrstoffen und Haut verstärken. Hauterkrankungen können die Folge sein. Schutzhandschuhe aus Textil und Leder eignen sich auch nicht für den Umgang mit feinkörnigen festen Gefahrstoffen, da sie leicht an der Handschuhoberfläche haften und häufig nur schwer zu entfernen sind.

Schutzhandschuhe können Materialien enthalten, die Allergien verursachen können. Die Gefahr lässt sich durch die Verwendung textiler Unterziehhandschuhe verringern.

Zu den bekannten Allergenen gehören zum Beispiel Thiurame, Carbamate, Benzothiazol, Thioharnstoffe, Latex und Handschuhpuder.

Unterziehhandschuhe oder gerbstoffhaltige Hautschutzmittel sind auch bei starker Schweissbildung erforderlich, da sonst eine Hautaufweichung erfolgen kann.

Einweghandschuhe sind flüssigkeitsdicht und beeinträchtigen das Tastgefühl nicht. Sie werden aus Polyethylen, Polyvinylchlorid oder Latex hergestellt. Sie eignen sich nicht zum Schutz gegen Wärmeeinwirkung. Die Materialstärke soll mindestens 0,2 mm betragen. Sie sollen eine fest am Handgelenk anliegende und mindestens 65 mm lange Stulpe aufweisen.

Der Hersteller muss mit den Schutzhandschuhen Informationen liefern, z. B. Erläuterungen aller Piktogramme und Leistungsstufen, Substanzen, die im Handschuhmaterial enthalten sind und Allergien auslösen können, Pflegeanweisungen.

Der Lieferant von Hand-, Arm- und Hautschutz ist vom Betrieb eingehend darüber zu informieren, gegen welche Gefahren der Hand-, Arm- oder Hautschutz zu schützen hat.

Regelwerk und weitere Informationen zu Handschutz / Armschutz / Hautschutz siehe Ergänzung

Complément: Ouvrages de référence et informations sur la protection des mains, protection des bras, protection de la peau
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