Eintrittsuntersuchung im Rahmen von Reihenuntersuchungen
Art. 72 VUV
Mit den Audiomobilen der Suva werden normalerweise nur Reihenuntersuchungen durchgeführt. Neueintretende Arbeitnehmer, die im Bereich von gehörgefährdendem Lärm beschäftigt werden, sind der Suva nur zu melden, wenn das in der Unterstellungsverfügung ausdrücklich verlangt wird.