Individuelle Gefährdung durch Berufskrankheiten
Art. 79 VUV
Dies betrifft vor allem Überempfindlichkeitsreaktionen (Allergien). Schon geringste Schadstoffmengen können bei entsprechend veranlagten Personen eine Krankheit auslösen. In der Regel bleibt ein Allergiker lebenslänglich gegenüber dem betreffenden Stoff überempfindlich. Beim nächsten Kontakt mit diesem Stoff ist ein Rückfall möglich.