Gestalten von ortsfesten Leitern
Art. 18 VUV
Die nachstehend beschriebenen technischen Regeln für die Gestaltung ortsfester Leitern sind in diversen Normen enthalten (siehe Ergänzung: Technische Regeln).
Beim Gestalten und Anordnen von ortsfesten Leitern soll beachtet werden, dass
-
der Abstand zwischen den Sprossen bzw. Stufen und die Leiterbreite zweckmässig bemessen (mehr dazu) sind
-
der erforderliche Fussraum (mehr dazu) zur Verfügung steht
-
der obere Ausstieg (mehr dazu) gefahrlos begangen werden kann
-
Sprossen und Stufen rutschhemmend gestaltet sind (mehr dazu)
-
keine ungesicherten Gefahrenstellen von der Leiter aus erreichbar sind (mehr dazu)